Externe Meldestelle

meldestelle (Foto: PR)

Die externe Meldestelle «Meldestelle.Help» steht ab sofort zur Verfügung!
Fühlen Sie sich ins Unrecht gesetzt oder verbal oder körperlich angegriffen?
Für alle Mitglieder und Mitarbeitenden einer der Evang.-ref. Kirchgemeinden im Kanton Schwyz und der Kantonalkirche steht ab sofort eine externe, neutrale Meldestelle bereit.
Fühlen Sie sich ins Unrecht gesetzt oder verbal oder körperlich angegriffen?
Peter Rytz,
Für alle Mitglieder und Mitarbeitenden einer der Evang.-ref. Kirchgemeinden im Kanton Schwyz und der Kantonalkirche steht ab sofort eine externe, neutrale Meldestelle bereit.
» www.meldestelle.help/melden
Organisations-ID: «refsz» Organisations-Code: «6440». Ansprechperson ist Andreas Bräuning
Er ist auch telefonisch erreichbar unter 079 582 72 28 oder über Threema » KXR3TUJP


Wer kann sich an die Meldestelle wenden?
Die Meldestelle steht zur Verfügung:
  • alle Mitglieder der Evang.-ref. Kirche im Kanton Schwyz, egal in welcher Kirchgemeinde
  • alle Mitarbeitenden von Kirchgemeinden und der Kantonalkirche
  • alle Behördenmitglieder der Kirchgemeinden und der Kantonalkirche
  • Angehörige von oben genannten Personen und andere Personen sofern ein sachlicher Zusammenhang mit der Kirche besteht

Wie wird mit Meldungen umgegangen?
Das Wichtigste zuerst: Die Meldestelle behandelt alle Kontaktaufnahmen streng vertraulich. Die Mitarbeitenden der Meldestelle sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Daten und Nachrichten liegen verschlüsselt auf einem Schweizer Server und können ausschliesslich von dazu berechtigten Personen der Meldestelle eingesehen werden. Behördenmitglieder sowie Mitarbeitende der Kantonalkirche und der Kirchgemeinden haben keinen Einblick. Eine Weiterleitung von Informationen erfolgt nur aufgrund der Einwilligung der meldenden Person oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen.

Die Meldestelle nimmt nur dann mit der meldenden Person Kontakt auf, wenn diese dies wünscht und entsprechende Kontaktdaten hinterlegt.

Rechnungen werden so gestellt, dass nach Möglichkeit keine Rückschlüsse auf die meldende Person möglich sind. Es sei denn, die meldende Person hat sich bereits zu erkennen gegeben oder ist mit der Offenlegung ihrer Identität einverstanden, was in ihrem eigenen Ermessen liegt.

In welchen Fällen steht die Meldestelle zur Verfügung?
Für alle Vorfälle, die von der meldenden Person als grenzverletzend empfunden werden und im Zusammenhang mit unserer Kirche stehen. Darunter gehören verbales und anderes Fehlverhalten, Nähe – Distanz Probleme, Autoritätsmissbrauch jeglicher Art, unfaire Behandlung, Druckversuche, Mobbing, körperliche Übergriffe jeglicher Art bis zu sexuellen Grenzverletzungen.

Die Meldestelle ist eine externe unterstützende Anlauf- und Meldestelle bei möglichen Grenzverletzungen.

Wie kann Kontakt aufgenommen werden?
Die rascheste Kontaktaufnahme erfolgt direkt über die Telefonnummer von Andreas Bräuninger (079 582 72 28). Niederschwellig über die Website: » www.meldestelle.help/melden .

Login erfolgt via organisations-ID «refsz» und Organisations-Code «6440». Danach werden alle Kanäle inklusive Kontaktformular angezeigt.

Falls gerade keine Beratungsperson verfügbar ist, kann eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen werden.

Genutzt werden kann ebenfalls die E-Mail Adresse: ab@meldestelle.help

Die Meldestelle reagiert üblicherweise innerhalb von 24 Stunden. Eine Rückmeldung erfolgt spätestens innerhalb von 48 Stunden, sofern entsprechende Kontaktdaten hinterlegt wurden.

Was passiert nach der Kontaktaufnahme?
Beim Kontakt mit einem oder einer der Mitarbeitenden der Meldestelle wird der Fall zunächst geschildert.

Die Beratungsperson klärt im Gespräch mit der meldenden Person den Sachverhalt und die gewünschte Reaktion ab. Sie berät, wie das weitere Vorgehen sein könnte und erhebt die Bedürfnisse der meldenden Person. Wenn immer möglich, versucht sie, das aufgetretene Problem niederschwellig anzugehen und ein Gespräch mit der beschuldigten Person vorzubereiten oder in die Wege zu leiten.

Sollte dies nicht möglich sein, so wendet die Meldestelle sich direkt an eine Kontaktperson, die von der meldenden Person bezeichnet wird oder an die Kantonalkirche, je nach Wunsch. Grundsätzlich wird kein Schritt unternommen, ohne das Einverständnis der meldenden Person.

Die Meldestelle begleitet so lange, bis das Problem gelöst ist oder auf eine andere z.B. juristische Ebene gebracht wird.

Die Meldestelle übernimmt keine juristische oder polizeiliche Tätigkeit, sie betreibt keine eigene Untersuchung und erstattet keine Anzeige.

Was kostet mich die Kontaktaufnahme bei der Meldestelle?
Die Kontaktaufnahme mit der Meldestelle ist für die meldende Person kostenlos. Der Pikettdienst und die Bereitstellung der Infrastruktur werden durch eine Zahlung der Kantonalkirche entgolten. Fallkosten werden, wenn es möglich ist, der betroffenen Kirchgemeinde verrechnet. Sollte dies aus Anonymitätsgründen nicht möglich sein, erfolgt die Abrechnung über die Kantonalkirche.

Wie wird mit Daten umgegangen?
Die Meldestelle legt höchsten Wert auf den Schutz der Anonymität und Vertraulichkeit. Die Datenschutzbestimmungen der Meldestelle finden sie hier: » www.consartis.ch/datenschutzerklaerung

Für die Kirche gelten das Seelsorgegeheimnis und die Datenschutzgesetze.
Bereitgestellt: 27.06.2026     Besuche: 5 heute
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